Absturzsicherung bei Pflege und Wartung - ein Interview mit Dr. Gunter Mann & Anton Stenger

Veröffentlicht in der Fachzeitschrift GebäudeGrün, Panzer Verlag, Ausgabe 01/2018.

Das Flachdach erfährt heutzutage insbesondere bei Industriegebäuden eine vielfältige Nutzung, die über das 'altbekannte' Kiesdach hinausgeht - sei es durch Begrünung, als Basis für Photovoltaikanlagen oder als Standort verschiedenster Gebäudetechnik.

Diese technischen Aufbauten müssen regelmäßig gewartet und Grünflächen gepflegt werden. Damit entwickelt sich das Flachdach zu einem Arbeitsplatz, der entsprechend gegen Absturzgefahren gesichert werden muss. Zudem werden immer öfters Rettungswege über Flachdächer geführt, was ebenfalls normkonforme Lösungen notwendig macht.

Technikdach Absturzsicherung bei Wartung
 
 
Mindestausstattung von Dachflächen gegen Absturzgefahr

Mindestausstattung von Dachflächen gegen Absturzgefahr

Absturzgefahren sind zu definieren und an Gefahrenquellen entsprechende sicherheitstechnische Maßnahmen zu treffen. Die Zuständigkeit und Verantwortung hierfür liegt beim Bauherren beziehungsweise bei dem von ihm beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).

In der Übersicht gemäß DGUV 201-056 sind Empfehlungen für die Mindestausstattung von Dächern mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen bei der Nutzung, Wartung und Instandhaltung dargestellt. Die Mindestausstattung wird von den Personenkreisen, die zum Dach Zugang haben werden, und der Häufigkeit der Begehung (bis zur ständigen Nutzung) beeinflusst.